Fachoberschulreife;
- erweitertes Führungszeugnis (nicht älter als sechs Wochen)
- Für den Schwerpunkt Sport- und Bewegungsförderung/Übungsleiter C: Nachweis eines
dreiwöchigen (Vor-)Praktikums in einer Einrichtung des Sozial- oder Gesundheitswesens, die sport- und bewegungsfördernde Angebote im Programm hat (Vorlage 1. Schultag) - 1-Hilfe-Schein Ersthelfer (9UE)
Dauer: 2 Jahre in Vollzeitform
Ziel:
Qualifikation für eine sozialpädagogische oder heilerziehungspflegerische Ausbildung oder für eine Ausbildung im Gesundheitswesen und FHR mit der Berechtigung des Studiums aller Fachrichtungen an deutschen Fachhochschulen.
Ansprechpartner:
Julia Neumann: j.neumann@gsbk.schulen-lev.de
Nikola Schäfer: n.schaefer@gsbk.schulen-lev.de
Mareike Wirtz: m.wirtz@gsbk.schulen-lev.de
Unterrichtsfächer:
Berufsbezogener Lernbereich:
- Fächer der Sozial- und Erziehungswissenschaften,
- Fächer der Gesundheitswissenschaften,
- Mathematik, Biologie, Wirtschaftslehre, Englisch
Berufsübergreifender Lernbereich:
- Deutsch/Kommunikation, Religionslehre,
- Politik/Gesellschaftslehre,
- Sport /Gesundheitsförderung
Differenzierungsbereich:
- Spanisch
Für den Schwerpunkt Sport- Bewegungsförderung:
Zusätzlich zum Unterricht der BS wird die Ausbildung zum Übungsleiter C durchgeführt.
Berechtigung:
- Berufliche Kenntnisse und Fachhochschulreife.
- Mit Bestehen der Abschlussprüfung wird der schulische Teil der Fachhochschulreife erworben.
- In Verbindung mit einem einschlägigen halbjährigen Praktikum oder einer mindestens zweijährigen Berufsausbildung nach Bundes- oder Landesrecht bzw. einer mindestens zweijährigen Berufstätigkeit wird die Fachhochschulreife erworben.
Praktikum:
Das halbjährige einschlägige Praktikum (24 Wochen) setzt sich folgendermaßen zusammen:
ca. 12 Wochen werden am Ende des Bildungsgangs in Form von Projekten, Tagespraktika und Blockpraktika von der Schule angerechnet und bescheinigt.
ca. 12 Wochen müssen während der Ferienzeiten und / oder vor bzw. nach Abschluss der schulischen Ausbildung abgeleistet werden.
Alle Praktika müssen mit der Schule abgesprochen und durch diese genehmigt sein.
Alle Praktika müssen mit der Schule abgesprochen und durch diese genehmigt sein.


