Allgemeines:
Die Berufsfachschule für Kinderpflege vermittelt einen schulischen Berufsabschluss als „Staatlich geprüfte*r Kinderpfleger*in“.
Die Schüler*innen werden befähigt, als Fachkraft mit pädagogischen, pflegerischen und hauswirtschaftlichen Kenntnissen die Erziehung, Förderung und Pflege des Säuglings, der Kleinst- und Kleinkinder bis zum Schuleintritt in privaten und öffentlichen Einrichtungen (Kindertagesstätte, Kindergarten, Kinderheim, Kindertagespflegeeinrichtung) sowie in Familien zu übernehmen.
Dauer:
2 Jahre; Vollzeitunterricht; 36 Wochenstunden einschließlich prakt. Übungen und
Praktika an außerschulischen Lernorten (Kindertagespflegeeinrichtung/-stätte)
Ausbildungsvoraussetzungen:
- Hauptschulabschluss oder gleichwertiger Abschluss
- Die Vorlage eines erweiterten Führungszeugnisses nach § 30 a Abs 2 BZRG nicht älter als sechs Wochen am ersten Schultag ist erforderlich
Ansprechpartner*innen:
Andreas Marenbach: a.marenbach@gsbk.schulen-lev.de
Claudia Weuster: c.weuster@gsbk.schulen-lev.de
Roland Böttner: r.boettner@gsbk.schulen-lev.de
Unterrichtsfächer:
Fächer des fachlichen Schwerpunkts:
- Sozialpädagogik, Praxis Sozialpädagogik, Ernährung und Hauswirtschaft, Praxis Hauswirtschaftliche Versorgung,
- Theorie und Praxis der Gesundheitsförderung
- Mathematik, Englisch
Berufsübergreifender Lernbereich:
- Deutsch/Kommunikation, Religionslehre,
- Politik/Gesellschaftslehre, Sport (Schwimmen)/Gesundheitsförderung
Differenzierungsbereich:
- Werken, Musik/Rhythmik
Anfallende Kosten:
Für Arbeitsmaterial, Erste-Hilfe-Kurs für Kinder, Arbeitskleidung
Abschluss:
Staatlich geprüfte*r Kinderpfleger*in und Fachoberschulreife
Berechtigungen:
- Tätigkeit als Kinderpfleger*in in sozialpädagogischen Einrichtungen und in Familien
- mit Fachoberschulreife Aufnahme in die Fachschule für Sozialpädagogik oder Heilerziehungspflege
- mit Fachoberschulreife Aufnahme in die Klasse 12 der Fachoberschule für Sozial- und Gesundheitswesen zum Erwerb der Fachhochschulreife