BSFR Flyer (fertig)
BSFR Info (fertig)
Hinweis:
Die Anmeldung erfolgt über www.schulbewerbung.de jeweils ab Februar (ab dem „Tag der Anmeldung“). Die Ausbilderinnen und Ausbilder melden ihre Azubis bei www.schulbewerbung.de an. Eine Schritt-für-Schritt-Anleitung ist unter der Rubrik „Informationen“ –> „Für Ausbildende“ als pdf-Datei erhältlich.
Allgemeines:
Der Friseurberuf ist ein anerkannter, kreativer und vielfältiger Ausbildungsberuf, der viele Möglichkeiten für spätere Tätigkeitsfelder und Weiterbildungsmaßnahmen eröffnet. Die duale Ausbildung findet an zwei verschiedenen Lernorten statt. Die Friseurbetriebe vermitteln die praktischen Fertigkeiten und die Berufsschule die theoretischen Kenntnisse.
Aufnahmebedingungen:
Aufnahmevoraussetzung für den Berufsschulunterricht
- Hauptschulabschluss nach Klasse 9
- Berufsausbildungsvertrag oder EQJ-Vertrag
Dauer:
Ausbildungsdauer entsprechend der Handwerksordnung (HwO)
- 3 Jahre
- Verkürzung von 6-12 Monaten ist je nach Vorbildung möglich, sollte aber bei der Innung und der Handwerkskammer erfragt werden
Ansprechpartnerinnen:
Kommissarische Abteilungsleiterin:
Marion Schorn
Mail: M.Schorn@gsbk.schulen-lev.de
Bildungsgangkoordinatorin:
Bianca Waese
Mail: b.waese@gsbk.schulen-lev.de
Berufsschultage am GSBK:
- Unterstufe: 2 Tage (Dienstag/Donnerstag, 07:45 Uhr bis 14:45 Uhr)
- Mittelstufe: 2 Tage (Mittwoch, 07:45 bis 14:45 Uhr + Donnerstag, 07:45 bis 11:05 Uhr)
- Oberstufe: 1 Tag (Montag, 07:45 bis 14:45 Uhr)
Schulabschlüsse:
- Berufsschulabschluss
- Anerkennung des Hauptschulabschlusses nach 10 A (Durchschnitt: mindestens 4,0)
- oder 10 B (Fachoberschulreife) je nach vorherigem Abschluss und den aktuellen Zeugnisnoten (Durchschnitt: mindestens 3,0)
Gestreckte Gesellenprüfung:
Die Gesellenprüfung Teil 1 (praktisch und theoretisch) wird nach 18 Monaten abgelegt; Inhalte der theoretischen Prüfung bilden die ersten 7 Lernfelder.
Das Ergebnis von der Gesellenprüfung Teil 1 wird zu 25 % auf die Gesellenprüfung Teil 2 angerechnet, die zum Abschluss der Ausbildung erfolgt.
Nach erfolgreichem Abschluss wird der Gesellenbrief, das Gesellenprüfungszeugnis und das Schulabschlusszeugnis ausgehändigt.
Unterrichtsfächer:
Der Unterricht in der Berufsschule bezieht sich auf berufsbezogene und berufsübergreifende Fächer.
a) berufsbezogen
- Bündelfach: Pflege und Gestaltung
- Bündelfach: Salon- und Kundenmanagement
- Bündelfach: Farb- und Formveränderung
- Bündelfach: Fremdsprachliche Kommunikation
- Wirtschafts- und Betriebslehre
b) berufsübergreifend
- Deutsch/Kommunikation
- Politik/Gesellschaftslehre
- Sport/Gesundheitsförderung
- Religion
Den Bündelfächern werden Lernfelder zugeordnet, die sich aus den betrieblichen Handlungsfeldern ergeben.
Lernfelder im ersten Ausbildungsjahr:
- Lernfeld 1: In Ausbildung und Beruf orientieren (Salon- und Kundenmanagement)
- Lernfeld 2: Kunden empfangen und beraten (Salon– und Kundenmanagement)
- Lernfeld 3: Haare und Kopfhaut pflegen (Pflege und Gestaltung)
- Lernfeld 4: Frisuren empfehlen (Pflege und Gestaltung)
- Lernfeld 5: Haare schneiden (Farb- und Formveränderung)
Lernfelder im zweiten Ausbildungsjahr:
- Lernfeld 6: Frisuren erstellen (Salon- und Kundenmanagement)
- Lernfeld 7: Haare dauerhaft umformen (Farb- und Formveränderung)
- Lernfeld 8: Haare tönen (Pflege und Gestaltung)
- Lernfeld 9: Haare färben und blondieren (Farb- und Formveränderung)
Lernfelder im dritten Ausbildungsjahr:
- Lernfeld 10: Hände und Nägel pflegen und gestalten (Pflege und Gestaltung)
- Lernfeld 11: Haut dekorativ gestalten (Pflege und Gestaltung)
- Lernfeld 12: Betriebliche Prozesse mitgestalten (Salon- und Kundenmanagement)
- Lernfeld 13: Komplexe Friseurdienstleistungen (Farb- und Formveränderung)
Neben der professionellen Vermittlung der Unterrichtsinhalte bieten wir eine/n
- ganzheitlichen Unterricht in Theorie und Praxis
- optimale Begleitung und Unterstützung durch die Ausbildungszeit
- effiziente Vorbereitung auf die Gesellenprüfung Teil 1 und 2.
Weiterbildungsmöglichkeiten und Tätigkeiten:
Nach bestandener Gesellenprüfung bietet der Beruf viele Tätigkeitsbereiche und Weiterbildungsmöglichkeiten.
- Tätigkeiten als Friseurgeselle/in, Stylist/in, Colorist/in
- Meisterprüfung
- Fachberater/in in der haarkosmetischen Industrie, Kosmetiker/in im Friseurhandwerk Ausbildungs-, Beratungs- und Betriebsassistent/in
- Zusatzausbildung als Visagist/in oder als Maskenbildner/in
- Spezialist für Haarersatz und Extentions u.v.m.
- mit erlangter Meisterprüfung oder einer allgemeinen Hochschulreife: Studium der Biotechnik/Körperpflege, Lehrer/in Sek. II an berufsbildenden Schulen