- Elektrotechnische Systeme analysieren und Funktionen prüfen
- Elektrische Installationen planen und ausführen
- Steuerungen analysieren und anpassen
- Informationstechnische Systeme bereitstellen
– Im 2. Ausbildungsjahr –
Ausbildung im Betrieb und nach Bedarf in überbetrieblichen Lehrgängen
Vertiefung der Kenntnisse aus dem ersten Ausbildungsjahr und darüber hinaus
- Aufbauen und Prüfen von Steuerungen
Ausbildung in der Berufsschule
Vertiefung der Kenntnisse aus dem ersten Ausbildungsjahr und darüber hinaus
- Elektroenergieversorgung und Sicherheit von Betriebsmitteln gewährleisten
- Anlagen analysieren und prüfen
- Steuerungen für Anlagen programmieren und realisieren
- Antriebssysteme auswählen und integrieren
– Teil 1 der Gesellenprüfung vor Ende des 2. Ausbildungsjahres
Im 3. und 4. Ausbildungsjahr –
Ausbildung im Betrieb und nach Bedarf in überbetrieblichen Lehrgängen
Vertiefung der Kenntnisse aus den beiden ersten Ausbildungsjahren und darüber hinaus
- Analysieren von Fehlern und Instandhalten von Geräten und Systemen
- Konzipieren von Systemen
- Installieren und Inbetriebnehmen von Energiewandlungssystemen und ihren Leiteinrichtungen
- Aufstellen und Inbetriebnehmen von Geräten
- Installieren und Konfigurieren von Gebäudeleit- und Fernwirkeinrichtungen
- Installieren und Prüfen von Antennen- und Breitbandkommunikationsanlagen
- Prüfen und Instandhalten von gebäudetechnischen Systemen
Ausbildung in der Berufsschule
Vertiefung der Kenntnisse aus den beiden ersten Ausbildungsjahren und darüber hinaus
- Kommunikationssysteme in Wohn- und Zweckbauten planen und realisieren
- Elektrische Anlagen der Haustechnik in Betrieb nehmen und instand halten
- Energietechnische Anlagen errichten, in Betrieb nehmen und instand setzen
- Energie- und gebäudetechnische Anlagen planen und realisieren
- Energie- und gebäudetechnische Anlagen instand halten und ändern
– Teil 2 der Gesellenprüfung in der Mitte des 4. Ausbildungsjahres –
AUSBILDUNGSINHALTE:
Während der Ausbildung im Ausbildungsbetrieb lernen angehende
Elektroniker*innen zum Beispiel:
- Während der beruflichen Grundbildung:
- wie Stromkreise und Schutzmaßnahmen festgelegt werden
- wie man Einschübe, Gehäuse und Schaltgerätekombinationen zusammenbaut
- wie man Betriebssysteme und ihre Komponenten auswählt, Hardwarevoraussetzungen beurteilt, Betriebssysteme installiert und konfiguriert
- wie elektrische Größen gemessen, bewertet und berechnet werden
- welche Bestimmungen und Sicherheitsregeln beim Arbeiten an elektrischen Betriebsmitteln zu beachten sind
- wie Wartungs- und Inspektionsmaßnahmen geplant, durchgeführt und dokumentiert werden
- was beim Aufstellen und Anschließen von Geräten wichtig ist
- wie die Arbeitsschritte festgelegt, die erforderlichen Abwicklungszeiten geschätzt und Arbeitsabläufe geplant werden
- wie Gespräche situationsgerecht geführt werden
- Während der gemeinsamen Fachbildung:
- wie man die Einhaltung von Terminen verfolgt
- wann Kunden auf Gefahren durch die Stromversorgung hingewiesen und über Änderungen beraten werden sollten
- wie man Baugruppen einstellt, anpasst und in Betrieb nimmt
- wie Geräte instand gesetzt werden
- wie Energie-, Kommunikations- und Hochfrequenzleitungen und -kabel ausgewählt und verlegt werden
- was bei der Prüfung von Sensoren und Aktoren beachtet werden muss
- wie Störungsmeldungen aufgenommen werden
- wie man eine Ferndiagnose und -wartung durchführt
- wie Dokumentationen in englischer und deutscher Sprache ausgewertet werden und wie man Systemdokumentationen und Bedienungsanleitungen zusammenstellt und modifiziert
- wie man Produkte und Dienstleistungen verkauft
- was bei der Durchführung qualitätssichernder Maßnahmen zu beachten ist
- während der fachrichtungsspezifischen Ausbildung in der Fachrichtung Energie- und Gebäudetechnik:
- wie man energie- und gebäudetechnische Anlagen des Kunden ermittelt
- wie man Blitzschutzanlagen plant
- was bei der Installation von Beleuchtungssystemen und Kompensationsanlagen zu beachten ist
- wie man Telekommunikationsendgeräte und -anlagen anschließt
- wie Bussysteme und Fernwirkkomponenten installiert werden
- wie Steuerprogramme eingegeben und geändert werden können
- wie man Konzepte für analoge und digitale Empfangsanlagen bewertet
- was bei der Installation von Breitbandkommunikationsanlagen beachtet werden muss
- wie man Brandschottungen und Leitungseinführungen inspiziert
- wann welche Wartungsarbeiten durchgeführt werden
- Außerdem wird den Auszubildenden vermittelt:
- welche gegenseitigen Rechte und Pflichten aus dem Ausbildungsvertrag entstehen
- wie der Ausbildungsbetrieb organisiert ist und wie Beschaffung, Fertigung, Absatz und Verwaltung funktionieren
- wie die Arbeitsschutz- und Unfallverhütungsvorschriften angewendet werden
- wie Umweltschutzmaßnahmen beachtet und angewendet werden
In der Berufsschule stehen folgende Lernfelder auf dem Stundenplan:
- Elektrotechnische Systeme analysieren und Funktionen prüfen
- Elektrische Installationen planen und ausführen
- Steuerungen analysieren und anpassen
- Informationstechnische Systeme bereitstellen
- Elektroenergieversorgung und Sicherheit von Betriebsmitteln gewährleisten
- Anlagen analysieren und prüfen
- Steuerungen für Anlagen programmieren und realisieren
Je nach Fachrichtung beinhaltet die Ausbildung weitere Lernfelder:
- In der Fachrichtung Energie- und Gebäudetechnik:
- Antriebssysteme auswählen und integrieren
- Kommunikationssysteme in Wohn- und Zweckbauten planen und realisieren
- Elektrische Anlagen der Haustechnik in Betrieb nehmen und instand halten
- Energietechnische Anlagen errichten, in Betrieb nehmen und instand setzen
- Energie- und gebäudetechnische Anlagen planen und realisieren
- Energie- und gebäudetechnische Anlagen instand halten und ändern
Die Lernfelder orientieren sich an den beruflichen Arbeits- und betrieblichen Geschäftsprozessen.
Rechtsgrundlage:
Verordnung über die Berufsausbildung zum Elektroniker/zur Elektronikerin
Rahmenlehrplan für den Ausbildungsberuf Elektroniker/Elektronikerin
AUSBILDUNGSABSCHLUSS, NACHWEISE UND PRÜFUNGEN
AUSBILDUNGSABSCHLUSS
Es handelt sich um eine Prüfung in einem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf nach der Handwerksordnung (HwO). Die Prüfung wird auf Grundlage der Verordnung über die Erprobung einer neuen Ausbildungsform für die Berufsausbildung zum*r Elektroniker*in und der Verordnung über die Berufsausbildung zum*r Elektroniker*in durchgeführt.
Erforderliche Nachweise
Voraussetzungen für die Zulassung zur Abschlussprüfung sind:
- das während der Ausbildung in Form eines Ausbildungsnachweises geführte Berichtsheft
- die Teilnahme an dem 1. Teil der Gesellenprüfung (Teil 1 der „Gestreckten Abschlussprüfung“)
Erforderliche Prüfungen
Gesellenprüfung Teil 1
Vor Ende des zweiten Ausbildungsjahres ist in insgesamt höchstens 10 Stunden eine Prüfung durchzuführen, die die bisherige Zwischenprüfung ersetzt. Sie gilt als Teil 1 der so genannten „Gestreckten Abschlussprüfung“ und geht mit 40 Prozent in das Gesamtergebnis ein. Die Prüfung besteht aus einer komplexen Arbeitsaufgabe, die situative Gesprächsphasen und schriftliche Aufgabenstellungen beinhaltet, wobei die Gesprächsphasen insgesamt höchstens 10 Minuten umfassen sollen. An einem funktionsfähigen elektrischen Anlagenteil sollen die Prüflinge zeigen, dass sie z.B. technische Unterlagen auswerten, Anlagenteile montieren, verdrahten, verbinden und einstellen, die Sicherheit von elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln beurteilen, elektrische Systeme analysieren und Fehler suchen sowie beseitigen können.
Gesellenprüfung Teil 2
Der 2. Teil der Abschlussprüfung wird in der Mitte des 4. Ausbildungsjahres, also am Ende der Ausbildungszeit absolviert. Er erstreckt sich auf die Inhalte der betrieblichen Ausbildung sowie auf den im Berufsschulunterricht vermittelten Lehrstoff, soweit er für die Berufsausbildung wesentlich ist, und geht mit 60 Prozent in das Gesamtergebnis ein.
Geprüft wird in den Bereichen Arbeitsauftrag, Systementwurf, Funktions- und Systemanalyse sowie Wirtschafts- und Sozialkunde.
Im Bereich Arbeitsauftrag weisen die Prüflinge ihre Kenntnisse und Fähigkeiten beim Errichten, Ändern oder Instandhalten einer energie- oder gebäudetechnischen Anlage nach. In Betracht kommen dabei beispielsweise das Analysieren von Arbeitsaufträgen, das Beschaffen von Informationen, die Klärung technischer und organisatorischer Schnittstellen, die Planung und Abstimmung von Auftragsabläufen, das Erstellen von Planungsunterlagen, das Durchführen der Aufträge, die Prüfung und Dokumentation von Funktion und Sicherheit der elektrischen Anlage bzw. des Anlagenteils, die systematische Suche und Behebung von Fehlern und Mängeln, die Frei- und Übergabe von Systemen oder Systemkomponenten, das Dokumentieren und Bewerten von Arbeitsergebnissen und Leistungen sowie die Abrechnung von Leistungen.
Der Prüfling soll im Bereich Arbeitsauftrag in höchstens 17 Stunden eine einem Kundenauftrag entsprechende Arbeitsaufgabe bearbeiten und dokumentieren. Innerhalb dieser Zeit ist in maximal 20 Minuten ein Fachgespräch zu führen. In dem Fachgespräch soll der Prüfling insbesondere zeigen, dass er Kundenaufträge annehmen, Kundenprobleme und -wünsche erkennen, fachbezogene Probleme und deren Lösungen kundenbezogen darstellen, seine Vorgehensweise begründen sowie Kunden Geräte und Systeme übergeben und in die Bedienung einführen kann.
Der Prüfling soll im Bereich Systementwurf in höchstens 120 Minuten nach vorgegebenen Anforderungen Änderungen in einer energie- oder gebäudetechnischen Anlage entwerfen. Dabei soll der Prüfling zeigen, dass er beispielweise technische Problemanalysen durchführen, Lösungen entwickeln, Anlagenspezifikationen festlegen, elektrotechnische Komponenten und Software auswählen sowie Standardsoftware anwenden kann.
Im Bereich Funktions- und Systemanalyse soll in höchstens 120 Minuten eine energie- oder gebäudetechnische Anlage analysiert werden. Dabei soll der Prüfling unter anderem zeigen, dass er Schaltungsunterlagen und Anlagendokumentationen auswerten, Mess- und Prüfverfahren sowie Diagnosesysteme auswählen und funktionelle Zusammenhänge in elektrischen Anlagen analysieren kann.
Der Prüfling soll im Bereich Wirtschafts- und Sozialkunde in höchstens 60 Minuten praxisbezogene handlungsorientierte Aufgaben bearbeiten und dabei zeigen, dass er allgemeine wirtschaftliche und gesellschaftliche Zusammenhänge der Berufs- und Arbeitswelt darstellen und beurteilen kann.
Die Gesellenprüfung ist bestanden, wenn im Gesamtergebnis mindestens ausreichende Leistungen erbracht wurden.
Prüfungswiederholung
Nicht bestandene Abschlussprüfungen können laut Berufsbildungsgesetz (BBiG) zweimal wiederholt werden.
Prüfende Stelle
Die Prüfung wird bei der Handwerkskammer abgelegt.
ABSCHLUSSBEZEICHNUNG
Die Abschlussbezeichnung lautet:
Elektroniker*in – Fachrichtung Energie- und Gebäudetechnik.
AUSBILDUNGSFORM
Es handelt sich um eine duale Ausbildung, die nach der Handwerksordnung (HwO) bundesweit geregelt ist. Die Ausbildung erfolgt im Ausbildungsbetrieb und in der Berufsschule.
BERUFSFELDZUORDNUNG
Der Ausbildungsberuf ist dem Berufsfeld Elektrotechnik (Berufsfeld III) zugeordnet.