Hinweise zum Schulbetrieb ab dem 2. November 2021
Die bedingungslose Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske im inneren der Schulgebäude entfällt zum 2. November 2021. Somit ist es nun erlaubt, im Klassenraum am festen Sitzplatz die Maske abzunehmen. Sobald der feste Sitzplatz verlassen wird (weil man z. B. zum Mülleimer oder zum Waschbecken geht oder eine Gruppenarbeit stattfindet), ist die medizinische Maske wieder aufzusetzen. In allen anderen Teilen der Schulgebäude besteht nach wie vor die Maskentragepflicht.
Angesichts der steigenden Infektionszahlen in Leverkusen appelliert GSBK dringend an alle Mitglieder der Schulgemeinde, freiwillig weiterhin die Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen!
Hier sind die Grundsätze des Hygienekonzepts am GSBK zu finden.
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