Hinweise zum Schulbetrieb unter Coronabedingungen

Das Infektionsgeschehen der vierten Welle macht auch vor den Schulen nicht Halt. Aus diesem Grund gelten folgende neue Regelungen:

  • Die Maskentragepflicht gilt innerhalb geschlossener Räume wieder bedingungslos. Auch am Sitzplatz im Klassenraum muss eine medizinische Maske getragen werden.
  • Nicht-immunisierte Schüler:innen und Lehrer:innen müssen sich täglich selbst testen. Alle, die möchten, können freiwillig an der Selbsttestung teilnehmen.

Das aktuelle Hygienekonzept GSBK ist hier zu finden.